Was auf dem eigenen Balkon erlaubt ist und was du auf keinen Fall tun solltest!

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Panoramalage im Siebengebierge, DAVINCI HAUS GmbH & Co. KG DAVINCI HAUS GmbH & Co. KG Classic style balcony, porch & terrace
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Darf man auf seinem Balkon nun Grillen oder nicht? Dürfen sich die Nachbarn beschweren, wenn draußen geraucht wird? Und wie viele Möbel darf ich eigentlich auf meinem Balkon platzieren? Wir sind all diesen Fragen einmal auf den Grund gegangen und liefern euch prompt die Antworten…

1. Nachtruhe auf dem Balkon

Mit seinen Nachbarn friedlich Wand an Wand zu wohnen, ist wohl der Wunsch jedes Eigentümers oder Mieters. Ein ganz simpler Schritt, um diese Harmonie zu erreichen, ist die Einhaltung der Nachtruhe: Ab 22 Uhr sollten sämtliche Partygäste, quatschende Freunde oder lautstarke Telefonate nach drinnen verlagert werden. Während man drinnen noch in Zimmerlautstärke weiterreden und Musik hören kann, sollte das draußen lieber vermieden werden, denn hier fehlen die schallisolierenden Wände drumherum.

2. Was muss ich bei Blumenkästen beachten?

Balkone sind die Freuden eines jeden Großstädters, der keinen Garten besitzt. Blumenkästen gehören deshalb zur Lieblingsdekoration dieses Außenbereichs. Als Mieter sollte man allerdings dringend darauf achten, dass diese fest angebracht sind. Selbst bei Sturm und anderen Vorkommnissen dürfen sie keine Gefahr darstellen und müssen an ihrem Platz verweilen. Wenn man das gewährleisten kann, dürfen die Blumenkästen auch problemlos an der Außenseite des Balkon befestigt werden.

Vorsicht bei Rankpflanzen: Diese können Spuren an der Fassade hinterlassen und sollten daher vorab vom Vermieter genehmigt werden. Außerdem sollten die Pflanzen regelmäßig zurückgeschnitten werden, damit sie nicht in den Nachbarbereich ragen.

3. Darf man auf dem Balkon grillen?

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Wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag untersagt ist, steht einem kleinen Barbecue auf dem heimischen Balkon nichts im Wege. Natürlich sollte man alle brennbaren Gegenstände im Umkreis des Grills entfernen und bestenfalls auch den Nachbarn Bescheid geben, damit sie sich nicht über den Rauch und Geruch wundern. 

Besonders praktisch für Grillabende auf dem Balkon und eine nachbarfreundliche Alternative sind Elektrogrills. Bei solchen Modellen hält sich der Geruch in Grenzen und im Normalfall bildet sich auch kein Rauch. Auf das typische Aroma der Holzkohle verzichtet man zwar, dafür muss man allerdings auch keine Kohle schleppen und auf dem womöglich kleinen Balkon lagern. Und zeitsparend ist so ein elektrischer Grill allemal.

4. Sichtschutz anbringen

Niemand wird gerne beim Sonnen oder anderen Tätigkeiten auf dem Balkon beobachtet. Gegen das Anbringen eines Sichtschutzes ist daher nichts einzuwenden—solange dieser nicht den Gesamteindruck der Fassade beeinträchtigt. Bambusmatte und Sonnenschirm sind also völlig in Ordnung, möchte man jedoch eine Markise anbringen, sollte dies vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden. Denn eine Markise kann sich zum einen das Erscheinungsbild des Hauses auswirken und zum anderen sind eventuell bauliche Veränderungen an der Außenwand notwendig—beide Fälle müssen zuvor vom Vermieter abgesegnet werden.

5. Rauchen—ja oder nein?

Ist Rauchen auf dem Balkon erlaubt oder können sich die Nachbarn dann beim Vermieter beschweren? Generell gilt: Jeder hat das Recht, seine Wohnung zur Verwirklichung seiner Lebensbedürfnisse zu nutzen. Rauchen gehört zu ebendiesen Bedürfnissen. Wird ein Nachbar allerdings wesentlich davon beeinflusst, kann das durchaus Konsequenzen haben, so entschied der Bundesgerichtshof Anfang des Jahres. 

6. Wäsche trocknen auf dem Balkon

Habt ihr euch auch schon mal gewundert, warum in anderen Ländern immer die Wäsche vor dem Balkon hängt und man bei uns in Deutschland so etwas nie sieht? Liegt es an dem Ordentlichkeitsfimmel der Deutschen oder daran, dass man seine Unterwäsche nicht gerne zur Schau stellt? Die Antwort ist viel einfacher: Es ist bei uns einfach verboten! Wäscheständer und Co. dürfen nicht über die Brüstung hinausragen.Wer seine Wäsche auf dem Balkon trocknen möchte, braucht allerdings bei einer Wäschespinne, einem Wäscheständer oder einer herkömmlichen Leine keine Bedenken haben.

7. Wie darf ich meinen Balkon einrichten?

Eine Richtlinie, wie viele Möbel man auf seinem Balkon ansammeln darf, gibt es nicht. Allerdings gilt auch hier: Es darf nichts verwendet werden, das die Erscheinung der Hausfassade negativ beeinflussen könnte. Stört sich der Vermieter beispielsweise an dem enorm großen Schrank, der auffällig viel Platz einnimmt, muss dieser entfernt werden. 

Bohr- und Dübellöcher sind nahezu unvermeidbar, wenn man seinen Balkon originell gestalten möchte. Und die sind auch durchaus erlaubt, um Regale oder Haken anzubringen. Handelt es sich dabei jedoch um eine größere Veränderung wie die bereits erwähnte Markise, könnte es sich im Zweifelsfall um eine bauliche Veränderung handeln, die vom Vermieter genehmigt werden muss.

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